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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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 Allgemeine Geschäftsbedingungen Moët Hennessy Deutschland GmbH
1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
 
a) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns (Moet Hennessy Deutschland GmbH) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Diese AGB gelten nicht für Bestellungen auf unserem Online-Shop „www.clos19.com“, für die gesonderte Bedingungen gelten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingung gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
 
b) Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
 
c) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
 
 
d) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
 
e) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
 
 
2) Angebot und Annahme
 
a) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Kunden innerhalb der EU sowie den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Von Kunden außerhalb dieses Geltungsbereichs werden wir keine Bestellungen annehmen. Kunden außerhalb dieses Gebietes können Waren von dem dort ansässigen Tochterunternehmen der Moet Hennessy-Gruppe kaufen. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage dieses Unternehmens.
 
b) Von uns erteilte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
 
c) Die Annahme des Auftrags erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung – mit dem Vorbehalt der Teilannahme und Teillieferung. Der Kunde ist an eine von ihm erteilte Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt. Maßgeblich für den Lauf der Annahmefrist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Unsere Annahme des Angebots kann auch durch Versendung der Ware ersetzt werden.
 
d) Ist der Kunde Unternehmer, steht die Annahme des Angebots unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Ware nicht außerhalb des Bereichs der EU und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) exportiert.
 
3) Textform
 
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
 
4) Versand und Lieferung
 
a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ausschließlich an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht an Postfachadressen oder Packstationen. Der Kunde kann auf Wunsch die Ware bei einer von uns angegebenen Auslieferadresse in Deutschland abholen. Erstkunden mit Erstbestellungen beliefern wir nicht an eine abweichende Lieferadresse. Wählt der Kunde bei Vertragsschluss die Option der Abholung an einer von uns angegebenen Auslieferadresse in Deutschland, werden wir dem Kunden diesen Ort noch vor Abschluss des Vertrags bekanntgeben. Wir behalten uns jedoch vor, die Möglichkeit der Abholung vor Ort aus berechtigten Gründen, insbesondere während einer vorherrschenden Pandemie einzuschränken oder abzulehnen.
 
b) Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
 
c) Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Artikel schneller als vor-gesehen ausverkauft ist. Wir geben deshalb keine Liefergarantie. Es gilt: Nur solange Vorrat reicht.
 
d) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
 
e) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes, der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
 
f) Die Rechte des Kunden gem. § 8 und 9 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
 
g) Ist der Versand der Ware an den Kunden vereinbart, behalten wir uns vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort, sondern auch von einem anderen Ort vorzunehmen. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen und schließen die Kosten einer Transportversicherung ein.
 
h) Befindet sich der Kunde mit der Begleichung irgendeiner Schuld aus der gesamten Geschäftsverbindung in Verzug, so sind wir zur Lieferung nur gegen Barzahlung oder anderweitige Sicherstellung des Kaufpreises und der sonstigen Zahlungsverpflichtungen verpflichtet.
 
i) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
 
j) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
 
 
5) Preise
 
a) Es gelten die im Angebot / der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
 
b) Sind darin keine Preise angegeben, sind unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten maßgeblich. Ausgenommen hiervon sind Bestellungen von Unternehmern, die am letzten Werktag vor Inkrafttreten einer angekündigten Preisänderung bei uns eingehen, und die später als drei Werktage nach Inkrafttreten der neuen Preise ausgeliefert werden sollen. Solche Bestellungen richten sich nach den Preisen der neuen Preisliste, wenn im Angebot / der Auftragsbestätigung keine abweichenden Preise vereinbart wurden.
 
c) Wir werden Änderungen unserer Preislisten frühzeitig vor Inkrafttreten schriftlich kommunizieren. Händler, die einen Rahmenvertrag mit uns abgeschlossen haben, erhalten die Änderungsankündigung in Textform.
 
Die Preise verstehen sich bei Abnahme von Originalkartons und Mindestauftragswert von € 1500,00. Darunter berechnen wir € 30,00 Lieferpauschale. Maßgeblich für den Wegfall der Lieferpauschale ist der Wert der Bestellung einer Lieferung. Kann nur ein Teil der bestellten Ware geliefert werden, bleibt es dabei, dass die Lieferpauschale wegfällt.
 
d) Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung hinzu.
 
e) Preise enthalten derzeit gültige Verbrauchs-, Alkohol- und Schaumweinsteuer. In den Listenpreisen sind Recycling-Abgaben enthalten. Es gilt für die Höhe des Steuersatzes der Verbrauchs-, Alkohol- und Schaumweinsteuer der Satz am Tag der Rechnungsstellung.
 
6) Zahlung
 
a) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Vorkasse oder auf Rechnung vornehmen. Für Neukunden ist bei ihrer ersten Bestellung eine Zahlung nur auf Vorkasse möglich, d.h., wir versenden die Ware erst, wenn das Geld auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
 
b) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Bei Zahlungen per Kreditkarte oder Lastschrift belasten wir das Konto oder die Kreditkarte des Kunden unmittelbar nach Abgabe der Bestellung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei Vorkasse ist die Bezahlung innerhalb von einer Woche ab der Bestellung vorzunehmen.
 
d) Bei Kauf auf Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zu bezahlen, es sei denn, die Parteien haben ein anderes Zahlungsziel vereinbart.
 
e) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9-%-Punkte über dem Basiszinssatz.
 
b) Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur dann zulässig, wenn alle vorherigen Rechnungen beglichen sind. Bei sofortiger Regelung mittels Lastschriftverfahrens beträgt der Skonto 3%. Bei Zahlungseingang innerhalb von 30 Tagen ist der Rechnungsendbetrag ohne Skontoabzug zu zahlen.
 
c) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
 
d) Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Zur Hereinnahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Deren Gutschrift erfolgt erfüllungshalber unter Vorbehalt der tatsächlichen Verfügungsgewalt unsererseits.
 
e) Alle durch die Entgegennahme von Wechseln und Schecks entstehenden Kosten, insbesondere Diskontspesen und -zinsen gehen zu Lasten des Kunden.
f) Ferner sind bei Zahlungsverzug alle übrigen noch offenstehenden Forderungen, auch aus Wechseln, ohne Rücksicht auf ihre bisherige Fälligkeit sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten, Lieferungen einzustellen, von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder nur gegen Nachnahme vorzunehmen. Gleiches gilt bei ganzer oder teilweiser Veräußerung des Unternehmens oder von Beteiligungen am Unternehmen oder bei Änderung der Rechtsform des Unternehmens des Kunden, bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung von dessen Vermögensverhältnissen oder wenn uns erst nach Annahme des Auftrags Umstände bekannt werden, die eine Kreditgewährung bei vernünftiger Betrachtungsweise bedenklich erscheinen lassen.
 
g) Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.
 
h)
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Ziff. 8 f) S. 2 dieser AGB unberührt.
 
 
7) Eigentumsvorbehalt
 
a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
 
b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich per Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
 
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
 
d) Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten g) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
 
e) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
 
f) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
 
g) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. c) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
 
h) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben
 
8) Mängelansprüche des Kunden
 
a) Bei Mängeln an der gelieferten Sache stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau oder Vermischung in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
 
b) Für Schadenersatzansprüche des Kunden gelten jedoch die besonderen Bedingungen der Ziff. 9.
 
c) Eine zusätzliche Garantie besteht bei von uns gelieferten Waren nur, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
 
d) Wir haften nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte setzt zudem voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder bei sonstigen zur Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
 
e) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
 
f) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
 
g) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
 
h) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
 
i) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
 
j) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
 
k) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziff. 9 b) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB)
 
9) Sonstige Haftung
 
a) Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
 
b) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
 
·       für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
·       für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
 
c) Die sich aus b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
 
e) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
 
10) Lagerung
 
Unsere Champagner und Weine sind stets liegend aufzubewahren. Die Lagerung von Champagner und Weißwein hat kühl zu erfolgen (zwischen 10° und 12° C), die Lagerung der Rotweine bei Raumtemperatur (zwischen 15°C und 18°C). Generell ist die Ware frostsicher, trocken und lichtgeschützt zu lagern. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen, und die wir nicht nach Ziff. 8 dieser Bedingungen zu vertreten haben, übernehmen wir weder Gewährleistung noch Haftung. Eine Umkehr der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht bezweckt.
 
11) Geistiges Eigentum und Markenrechte:
 
a) Der Kunde anerkennt ausdrücklich unsere exklusiven Rechte an allen eingetragenen und nicht eingetragenen Marken (zusammen die "Marken"), Handelsnamen, Firmen-namen, Domain-Namen, dem Goodwill, an allen Urheberrechten, Datenbankrechten, Musterrechten und sonstigen geistigen Eigentumsrechten, ob eingetragen oder nicht eingetragen (zusammen die "Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft"), die in unserem Eigentum stehen oder an denen wir Nutzungsrechte innehaben, sowie unser Klagerecht bei deren Verletzung.
 
b) Sämtliche in der Preisliste aufgeführte Produktnamen, Markenzeichen, Wort- und Bildmarken Handelsnamen, Firmennamen, etc. fallen unter die vorgenannten Marken oder die Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft. Der Kunde ist verpflichtet, im Zweifel bei uns nachzufragen, ob es sich um eine unserer Marken oder eines unserer Geistigen Eigentumsrechte handelt.
 
c) Die Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft dürfen vom Kunden nicht ohne unsere vorherige schriftliche Erlaubnis genutzt werden. Wird dem Kunden die Nutzung der Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft erlaubt, ist er während der eingeräumten Nutzungsdauer berechtigt und verpflichtet, die Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft im Rahmen und im Umfang der erteilten Erlaubnis zu verwenden und dabei deren Wert und Ruf der Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft zu fördern. Der Kunde darf die Marken und die Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft ohne unsere vorherige gesonderte schriftliche Zustimmung nicht in seiner Firmierung oder Geschäftsbezeichnung verwenden. Wenn wir eine Marke oder ein sonstiges Geistiges Eigentumsrecht auf andere Weise oder nicht mehr nutzen möchten, wird auf unser Verlangen hin auch der Kunde die Benutzung auf die andere Weise umstellen oder einstellen.
 
d) Der Kunde verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, zu veranlassen oder zu genehmigen, was den mit uns oder den Marken verbundenen Ruf oder Goodwill beeinträchtigen, beschädigen oder vermindern, oder was den Wert oder die Gültigkeit der Marken beeinträchtigen, die Marken in Misskredit bringen oder eine Eintragung oder Anmeldung der Marken oder unsere Rechten an den Marken gefährden oder ungültig machen würde oder könnte.
 
e) Der Kunde darf die Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft ins-besondere nicht ändern oder in anderer Weise missbrauchen und nicht auf Dritte über-tragen. Außerdem darf er keine anderen Marken und sonstigen Zeichen verwenden, bei denen die Gefahr der Verwechslung mit unseren Marken und sonstigen geschützten Zeichen besteht. Der Kunde wird uns jede von ihm festgestellte unerlaubte Benutzung der Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft durch Dritte unverzüglich melden. Dies gilt auch in Bezug auf alle Wettbewerbsverstöße sowie alle Verletzungen gewerblicher Schutzrechte.
 
f) Der Kunde verpflichtet sich, weder das Eigentum an den Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft zu beanspruchen noch die Marken oder Geistige Eigentumsrechte der Gesellschaft oder andere Marken und Geistige Eigentumsrechte der Gesellschaft einzutragen, die mit den Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft identisch sind oder mit ihnen verwechselt werden können.
 
g) Der Kunde verpflichtet sich, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung keinen Domain-Namen einzutragen oder zu nutzen und kein Keyword oder Hyperlink zu kaufen oder zu verkaufen, der oder das eine Marke oder Geistige Eigentumsrechte der Gesellschaft oder andere Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft enthält, die mit unseren Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft identisch sind oder mit ihnen verwechselt werden können.
 
h) Der Kunde darf die Marken oder Geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft nicht in Internetseiten sozialer Netzwerke für andere Zwecke nutzen, als die Waren aus-schließlich gemäß dem Vertrag und den vorliegenden Geschäftsbedingungen und aus-schließlich unter Verwendung der von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellten Bilder und Darstellungen der Waren zu verkaufen.
 
12) Zentralregulierung
 
Soweit Zentralregulierung vereinbart ist, gilt Folgendes:
a) Gutschriften an den Kunden gelten als bezahlt, wenn sie vom Zentralregulierer verrechnet sind.
 
b) Unsere Rechte aus dem einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalt gehen im Zeitpunkt der Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung durch den Zentralregulierer auf diesen über.
 
c) Sperrt der Zentralregulierer den Kunden für die Zentralregulierung oder scheidet der Kunde aus dieser aus, so sind wir zur Lieferung aus bereits abgeschlossenen Verträgen nur Zug um Zug gegen Barzahlung des Kaufpreises verpflichtet.
 
13) Datenschutz
 
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und bei Erbringung ihrer Leistungen die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in Ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Vertragsparteien erklären, alle bei ihnen beschäftigte Personen auf die Vertraulichkeit zu verpflichten. Bei den Vertragsparteien Beschäftigte sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen auch über das Ende des Vertrags- oder Angestelltenverhältnisses hinaus zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Geheimhaltung der ihnen im Rahmen der Aufgabendurchführung offen gelegten personenbezogenen Daten.
 
14) Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
 
a) Es gilt deutsches Recht (unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts).
 
b) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München.
 
c) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unverzüglich eine neue wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt, zu vereinbaren.
 
 
Stand: Januar 2023 
Agegate modal