Allgemeine Verkaufsbedingungen Moët Hennessy Deutschland GmbH
1) Geltungsbereich
a) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns (Moët Hennessy Deutschland GmbH) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen ("AGB").
Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Über Änderungen dieser AGB werden wir den Kunden informieren.
Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AGB gelten nicht für Bestellungen auf unserem Online-Shop "www.clos19.com", für die gesonderte Bedingungen gelten. Diese AGB gelten nicht, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist.
b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
c) Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
d) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben.
2) Angebot und Annahme
a) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Kunden innerhalb der EU, der Schweiz sowie den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Von Kunden außerhalb dieses Geltungsbereichs werden wir keine Bestellungen annehmen. Kunden außerhalb dieses Geltungsbereichs können Waren von dem dort ansässigen Tochterunternehmen der Moët Hennessy-Gruppe kaufen. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des dort ansässigen Tochterunternehmens.
b) Von uns erteilte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
c) Bestellungen sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch die Lieferung.
d) Der Kunde ist an eine von ihm erteilte Bestellung 14 Kalendertage ab Zugang bei uns gebunden. Wir sind berechtigt, die Bestellung innerhalb dieser Frist anzunehmen.
e) Wir behalten uns vor, Bestellungen in eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Wir weisen darauf hin, dass unsere Waren Naturprodukte sind und einer begrenzten Verfügbarkeit unterliegen können. Mengenverpflichtungen, Warenversorgungsverpflichtungen, Vereinbarungen über einen Lieferservicegrad o.ä. werden von uns nicht akzeptiert; ebenso werden von uns Vertragsstrafen, Lieferpönalen, Schadenspauschalen o.ä. in diesem Zusammenhang nicht akzeptiert.
f) Wir behalten uns zudem die Teilannahme der Bestellung vor.
g) Mit Annahme der Bestellung durch uns kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden zustande ("Einzelvertrag").
3) Versand und Lieferung
a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ausschließlich an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht an Postfachadressen oder Packstationen. Der Kunde kann nach Vereinbarung mit uns die Ware bei einer von uns angegebenen Auslieferadresse in Deutschland abholen. Erstkunden mit Erstbestellungen beliefern wir nicht an eine solche Auslieferadresse; hier erfolgt die Lieferung nur nach Satz 1.
b) Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt, insbesondere wenn die Lieferung der restlichen Waren sichergestellt ist und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen.
c) Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Artikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Wir geben deshalb keine Liefergarantie.
d) Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
e) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Einzelvertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
f) Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Vertragsstrafen, Lieferpönalen, Schadenspauschalen o.ä. bei Lieferverzug, Lieferverzögerungen oder Nichteinhaltung von Lieferfenstern werden von uns nicht akzeptiert.
g) Die Rechte des Kunden gemäß Ziff. 7 und 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
h) Sind wir zur Vorleistung verpflichtet und stellt sich heraus, dass aufgrund der Vermögenslage des Kunden die Erfüllung seiner (bestehenden oder künftigen) Zahlungspflichten gefährdet ist (insbesondere wenn (i) der Kunde seine Zahlungen allgemein einstellt, (ii) Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden erfolgen oder (iii) Wechsel- oder Scheckproteste erhoben werden), so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl die Lieferung bis zur Vorkasse, Barzahlung oder Leistung einer Sicherheit hinsichtlich des Kaufpreises und der sonstigen Zahlungsverpflichtungen zurückzubehalten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich wiederholt in Zahlungsverzug befindet und infolgedessen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.
i) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen auf Basis DDP (Incoterms 2020).
j) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der hieraus entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
k) Der Weiterverkauf und/oder Export der Ware durch den Kunden außerhalb des Bereichs der EU, der Schweiz und der Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist untersagt.
4) Preise
a) Es gelten die in unserem Angebot angegebenen Preise.
b) Sind in unserem Angebot keine Preise angegeben, sind unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten maßgeblich. Ausgenommen hiervon sind Bestellungen von Kunden, die am letzten Werktag vor Inkrafttreten einer angekündigten Änderung unserer Preisliste bei uns eingehen, und die später als drei Werktage nach Inkrafttreten der neuen Preisliste ausgeliefert werden sollen. Solche Bestellungen richten sich nach den Preisen der neuen Preisliste, wenn in unserem Angebot keine abweichenden Preise angegeben wurden.
c) Da unsere Waren Naturprodukte sind, können sie Preisschwankungen, unter anderem aufgrund geänderter Marktbedingungen, unterliegen. Wir werden Änderungen unserer Preislisten frühzeitig vor Inkrafttreten kommunizieren.
d) Die Preise verstehen sich bei Abnahme von Originalkartons und Mindestauftragswert pro Bestellung von € 1500,00 (netto) oder einer Mindestabnahmemenge von 60 Flaschen in Standardgröße. Bei einer Bestellung mit einem Auftragswert unter € 1500,00 (netto) oder unter 60 Flaschen in Standardgröße berechnen wir abweichend von den Regelungen aus den in Ziff. 3 i) vereinbarten DDP (Incoterms 2020) € 30,00 Lieferpauschale. Kann nur ein Teil der bestellten Ware geliefert werden, bleibt es dabei, dass die Lieferpauschale wegfällt.
e) Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung hinzu.
f) Preise enthalten derzeit gültige Verbrauchs-, Alkohol- und Schaumweinsteuer. Es gilt für die Höhe des Steuersatzes der Verbrauchs-, Alkohol- und Schaumweinsteuer der Satz am Tag der Rechnungsstellung. In den Preisen sind zudem Recycling-Abgaben enthalten.
5) Zahlung
a) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Vorkasse oder auf Rechnung vornehmen. Für Erstkunden ist bei ihrer ersten Bestellung eine Zahlung nur auf Vorkasse möglich, d.h., wir versenden die Ware erst, wenn das Geld auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
b) Bei Zahlungen per Kreditkarte oder Lastschrifteinzug belasten wir das Konto oder die Kreditkarte des Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss.
c) Bei Vorkasse ist die Bezahlung innerhalb von einer Woche ab Vertragsschluss vorzunehmen.
d) Bei Kauf auf Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware ohne Skontoabzug zu bezahlen, es sei denn, die Vertragsparteien haben ein anderes Zahlungsziel vereinbart.
e) Bei sofortiger Zahlung mittels Lastschriftverfahrens beträgt der Skonto 3 %. Im Übrigen ist ein Skontoabzug nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur dann zulässig, wenn alle vorherigen Rechnungen beglichen sind.
f) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug. In diesem Fall hat er uns Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9-%-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
g) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
h) Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Zur Hereinnahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Deren Gutschrift erfolgt erfüllungshalber unter Vorbehalt der tatsächlichen Verfügungsgewalt unsererseits.
i) Ferner sind bei Zahlungsverzug alle übrigen noch offenstehenden Forderungen, auch aus Wechseln, ohne Rücksicht auf ihre bisherige Fälligkeit sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung, soweit diese nicht entbehrlich ist, berechtigt, vom betroffenen Einzelvertrag zurückzutreten.
j) Bei ganzer oder teilweiser Veräußerung des Unternehmens oder von Beteiligungen am Unternehmen oder bei Änderung der Rechtsform des Unternehmens des Kunden, bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung von dessen Vermögensverhältnissen oder wenn uns erst nach Annahme der Bestellung Umstände bekannt werden, die eine Kreditgewährung bei vernünftiger Betrachtungsweise bedenklich erscheinen lassen, und hierdurch die Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden gefährdet ist, sind wir berechtigt, vom Einzelvertrag zurückzutreten. Unser Recht, unter den Voraussetzungen von Ziff. 3 h) dieser AGB vom Einzelvertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
k) Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.
l) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß Ziff. 7 g) S. 2 dieser AGB unberührt.
6) Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Einzelvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich per Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Einzelvertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
d) Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß Ziff. 6 f) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
e) Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die unter Ziff. 6 b) genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
f) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziff. 6 c) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
g) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7) Mängelansprüche des Kunden
a) Bei Mängeln an der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB).
b) Für Schadenersatzansprüche des Kunden gelten jedoch die besonderen Bestimmungen der Ziff. 8.
c) Eine zusätzliche Garantie besteht bei von uns gelieferten Waren nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
d) Wir haften nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Die Mängelansprüche des Kunden sind zudem ausgeschlossen, wenn ein Mangel oder Schaden darauf beruht, dass unsere Waren für die Herstellung von Mixgetränken, Süßwaren, Speisen, Produkten oder anderen Erzeugnissen verwendet wurden oder zur Herstellung anderer Erzeugnisse umverpackt oder umgefüllt wurden (z.B. in kleinere Einheiten oder Tasting Sets).
e) Die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte setzt zudem voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Entdeckung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen; dies gilt nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
f) Bei mangelhaften Waren leisten wir Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung); nach unserer Wahl können wir Nacherfüllung auch durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) leisten. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
g) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
h) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
i) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
j) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Einzelvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
k) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns und Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung in den Fällen des § 438 Abs. 3 BGB und der §§ 444, 445b BGB oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
8) Sonstige Haftung, höhere Gewalt
a) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
c) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
d) Die sich aus c) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
e) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Ziff. 8 nicht erfasst.
f) In Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Pandemie, Naturkatastrophen, staatlichen Maßnahmen aufgrund derartiger Ereignisse oder sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Hindernisse (z.B. Schwierigkeiten in der Beschaffung von Rohware, Nichtlieferungen von Rohware durch Vorlieferanten, Betriebsstörung, Streiks, Diebstahl, technische Produktionsprobleme, Transport- oder Logistik-Ausfälle, etc.), die uns an der Lieferung hindern, ("Ereignisse höherer Gewalt") verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir werden den Kunden über das Ereignis höherer Gewalt und die voraussichtliche Dauer möglichst frühzeitig informieren. Dauert das Ereignis höherer Gewalt zwei Wochen oder länger, können wir durch Erklärung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) verlangen, dass die Vertragsparteien nach Treu und Glauben angemessene Anpassungen des Einzelvertrags vereinbaren. Dauert das Ereignis höherer Gewalt vier Wochen oder länger, kann jede Vertragspartei vom Einzelvertrag durch Erklärung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) zurücktreten.
9) Lagerung etc.
a) Wir weisen auf Folgendes hin: Unsere Champagner und Weine sind stets liegend aufzubewahren. Die Lagerung von Champagner und Weißwein hat kühl zu erfolgen (zwischen 10°C und 12°C), die Lagerung der Rotweine bei Raumtemperatur (zwischen 15°C und 18°C). Generell ist die Ware frostsicher, trocken und lichtgeschützt zu lagern. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen, übernehmen wir weder Gewährleistung noch Haftung.
b) Wir weisen zudem auf Folgendes hin: Unsere Waren dürfen nicht für die Herstellung von Mixgetränken, Süßwaren, Speisen, Produkten oder anderen Erzeugnissen verwendet werden oder zur Herstellung anderer Erzeugnisse umverpackt oder umgefüllt werden (z.B. in kleinere Einheiten oder Tasting Sets), wenn (i) das den Ruf oder Goodwill von uns, unseren Waren, MH-Marken und/oder MH-Geistigen Eigentumsrechten beeinträchtigen, beschädigen oder vermindern würde oder könnte oder (ii) dadurch Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Personen entstehen würden oder könnten. Ziff. 10 dieser AGB bleibt unberührt.
10) MH-Marken und MH-Geistige Eigentumsrechte
a) Der Kunde anerkennt ausdrücklich die exklusiven Rechte von uns bzw. Gesellschaften der Moët Hennessy-Gruppe an allen eingetragenen und nicht eingetragenen Marken einschließlich Wort- und Bildmarken (zusammen "unsere Marken" oder die "MH-Marken"), Produktnamen, Handelsnamen, Firmennamen, Domainnamen, Urheberrechten und sonstigen Rechte geistigen Eigentums, ob eingetragen oder nicht eingetragen, (zusammen "unsere Geistigen Eigentumsrechte" oder die "MH-Geistigen Eigentumsrechte"), deren Inhaber wir oder andere Gesellschaften der Moët Hennessy-Gruppe sind oder an denen wir oder andere Gesellschaften der Moët Hennessy-Gruppe Nutzungsrechte innehaben, sowie unser Klagerecht bei deren Verletzung.
b) Der Kunde ist verpflichtet, im Zweifel bei uns nachzufragen, ob es sich um eine unserer Marken oder eines unserer Geistigen Eigentumsrechte handelt.
c) Unsere Marken und/oder unsere Geistigen Eigentumsrechte dürfen vom Kunden nicht ohne unsere vorherige schriftliche Erlaubnis genutzt werden. Wird dem Kunden die Nutzung unserer Marken oder unserer Geistigen Eigentumsrechte nach Satz 1 erlaubt, ist er während der eingeräumten Nutzungsdauer berechtigt und verpflichtet, die MH-Marken oder MH-Geistigen Eigentumsrechte im Rahmen und im Umfang sowie zu den Zwecken der erteilten Erlaubnis zu verwenden; dabei hat er den Wert und Ruf der MH-Marken und MH-Geistigen Eigentumsrechte zu fördern. Der Kunde darf die MH-Marken und MH-Geistigen Eigentumsrechte ohne unsere vorherige gesonderte schriftliche Erlaubnis nicht in seiner Firmierung oder Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung oder als Bestandteil der Bezeichnung seiner Produkte, Erzeugnisse oder Leistungen verwenden.
Wenn wir eine der MH-Marken oder eines der MH-Geistigen Eigentumsrechte auf andere Weise oder nicht mehr nutzen möchten, wird auf unser Verlangen hin auch der Kunde die Benutzung auf die andere Weise umstellen oder einstellen.
d) Der Kunde verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, zu veranlassen oder zu genehmigen, (i) was den mit uns oder unseren Marken oder unseren Geistigen Eigentumsrechten verbundenen Ruf oder Goodwill beeinträchtigen, beschädigen oder vermindern würde oder könnte, oder (ii) was den Wert oder die Gültigkeit der MH-Marken oder der MH-Geistigen Eigentumsrechte beeinträchtigen, die MH-Marken in Misskredit bringen oder eine Eintragung oder Anmeldung der MH-Marken oder unserer Rechte an den MH-Marken gefährden oder ungültig machen würde oder könnte.
e) Der Kunde darf unsere Marken und unsere Geistigen Eigentumsrechte insbesondere nicht ändern oder in anderer Weise missbrauchen und nicht auf Dritte übertragen. Der Kunde wird uns jede von ihm festgestellte unerlaubte Benutzung oder Verletzung unserer Marken oder unserer Geistigen Eigentumsrechte durch Dritte unverzüglich melden. Dies gilt auch in Bezug auf alle Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit unserer Ware, unseren Marken oder unseren Geistigen Eigentumsrechten.
f) Der Kunde verpflichtet sich, weder das Eigentum an unseren Marken oder unseren Geistigen Eigentumsrechten zu beanspruchen noch Marken oder geistige Eigentumsrechte einzutragen oder zu verwenden, die mit unseren Marken oder unseren Geistigen Eigentumsrechten identisch sind oder mit ihnen verwechselt werden können.
g) Der Kunde verpflichtet sich, ohne unsere vorherige schriftliche Erlaubnis keinen Domainnamen einzutragen oder zu nutzen und kein Keyword oder Hyperlink zu kaufen oder zu verkaufen, der oder das eine MH-Marke oder ein MH-Geistiges Eigentumsrecht enthält, die oder das mit unseren Marken oder unseren Geistigen Eigentumsrechten identisch sind oder mit ihnen verwechselt werden können.
h) Der Kunde darf unsere Marken und unsere Geistigen Eigentumsrechte nicht in Internetseiten sozialer Netzwerke für andere Zwecke nutzen, als die Waren ausschließlich gemäß dem Einzelvertrag und den AGB und ausschließlich unter Verwendung der von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellten Bilder und Darstellungen der Waren zu verkaufen.
11) Zentralregulierung
Soweit Zentralregulierung vereinbart ist, gilt Folgendes:
a) Gutschriften an den Kunden gelten als bezahlt, wenn sie vom Zentralregulierer verrechnet sind.
b) Unsere Rechte aus dem einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalt gehen im Zeitpunkt der Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung durch den Zentralregulierer auf diesen über.
c) Sperrt der Zentralregulierer den Kunden für die Zentralregulierung oder scheidet der Kunde aus dieser aus, so sind wir zur Lieferung aus bereits abgeschlossenen Verträgen nur Zug um Zug gegen Vorkasse oder Barzahlung des Kaufpreises verpflichtet.
12) Datenschutz
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und bei Erbringung ihrer Leistungen die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Vertragsparteien erklären, alle bei ihnen beschäftigte Personen auf die Vertraulichkeit zu verpflichten. Bei den Vertragsparteien Beschäftigte sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen auch über das Ende des Vertrags- oder Angestelltenverhältnisses hinaus zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Geheimhaltung der ihnen im Rahmen der Aufgabendurchführung offen gelegten personenbezogenen Daten.
13) Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
a) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
b) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und den AGB unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München, Deutschland.
c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Allgemeine Einkaufsbedingungen Moët Hennessy Deutschland GmbH
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ("AEB") gelten für alle Bestellungen von uns (Moët Hennessy Deutschland GmbH) hinsichtlich der Erbringung von Leistungen ("Leistungen") und der Lieferung von Waren ("Waren") durch den Lieferanten ("Lieferant").
Diese AEB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Über Änderungen dieser AEB werden wir den Lieferanten informieren.
- Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen Zustimmung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail). Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Leistungen oder Lieferungen vorbehaltlos annehmen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB.
- Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten in Bezug auf den Einzelvertrag einschließlich dessen Ausführung (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben.
2. Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Vertragsschluss
- Nur die von uns in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) erteilten Bestellungen sind verbindlich. Unsere Bestellungen sind für sechs Werktage verbindlich. Sie sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu bestätigen oder durch Erbringung der Leistung oder Lieferung der Ware anzunehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistung oder Lieferung der Ware kommt ein Einzelvertrag ("Einzelvertrag") zwischen uns und dem Lieferanten zustande. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf unserer Annahme.
- Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail).
- Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Angebote, Planungen, Entwürfe u.ä. kostenlos und werden von uns nicht vergütet.
3. Beistellungen, Moët Hennessy-Bezeichnungen, Schutzrechte
- Von uns überlassene Vorlagen, Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen, Fotografien, Videos, Logos, (Produkt-) Muster, Konzepte, Material und sonstige Gegenstände ("Beistellungen") sowie Marken, Namen und sonstige Bezeichnungen von uns und unseren verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG ("Moët Hennessy-Bezeichnungen") bleiben unser Eigentum. Wir sind alleiniger Inhaber sämtlicher Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Rechte an Erfindungen und Gebrauchsmustern, und sonstiger (gewerblicher) Schutzrechte ("Schutzrechte") an den Beistellungen und Moët Hennessy-Bezeichnungen.
- Der Lieferant verwendet die Beistellungen und Moët Hennessy-Bezeichnungen nur, sofern eine ausdrückliche, vorherige Einwilligung durch uns in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) vorliegt, nur zu den vereinbarten Zwecken und nur in dem hierzu erforderlichen Umfang. Im Übrigen dürfen die Beistellungen und Moët Hennessy-Bezeichnungen weder an Dritte weitergegeben noch für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden. Sie sind gegen unbefugte Verwendung und Einsichtnahme zu sichern und vertraulich zu behandeln. Eine Anmeldung von Schutzrechten an den Beistellungen oder Moët Hennessy-Bezeichnungen oder eine Anmeldung von Domains in Bezug auf die Beistellungen oder Moët Hennessy-Bezeichnungen ist dem Lieferanten nicht erlaubt.
4. Beschaffenheit
- Die Leistungen und Waren (zusammen "Vertragsleistungen") müssen (i) den vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsanforderungen ("Spezifikationen"), (ii) den einschlägigen Regeln von Fach- und Berufsverbänden und den einschlägigen Branchenstandards, (iii) dem Stand der Technik sowie (iv) sämtlichen anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der Europäischen Union und der Schweiz, insbesondere zu Gesundheit, Produktsicherheit, Umweltschutz, Stoffverboten und Stoffbeschränkungen, entsprechen.
- Als Spezifikationen gelten auch diejenigen Beschreibungen der Vertragsleistungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Einzelvertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Einzelvertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Beschreibungen der Vertragsleistungen von uns, vom Lieferanten oder vom Hersteller stammen.
- Die Vertragsleistungen müssen frei von Rechten Dritter sein, insbesondere frei von (i) Schutzrechten Dritter, insbesondere Schutzrechten, die der Nutzung zu den vereinbarten und/oder den im Einzelvertrag vorausgesetzten Zwecken (einschließlich Verkauf, Vertrieb, Werbung und Vermarktung) entgegenstehen, sowie (ii) Pfandrechten und sonstigen Sicherungsrechten Dritter.
5. Besondere Regelungen für Leistungen
- Diese Ziffer 5 gilt nur für die Erbringung von Leistungen.
- Sofern nicht anders vereinbart, erbringt der Lieferant die Leistungen als Werkleistungen (§§ 631 ff. BGB).
- Sofern die Leistungen in der Erstellung von Vorlagen, Entwürfen, Grafiken, Designs, Zeichnungen, Texten, Slogans, Fotografien, Abbildungen, Videos, Logos, (Produkt-) Mustern, Konzepten, Material oder sonstigen Arbeitsergebnissen ("Arbeitsergebnisse") bestehen, stellt uns der Lieferant diese in einer elektronischen und, auf unser Verlangen in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail), auch in einer physischen Kopie zur Verfügung.
- Der Lieferant setzt zur Erbringung der Leistungen nur Mitarbeiter ein, die ausreichend qualifiziert sind und über die erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen. Der Lieferant bleibt allein berechtigt, seine Mitarbeiter für die Erbringung der Leistungen zu organisieren. Weisungen an Mitarbeiter des Lieferanten, insbesondere arbeitsrechtlicher und disziplinarischer Art, etwa im Hinblick auf den Inhalt, die Bedingungen, die Zeit, den Ort und die Ausführung der Leistungserbringung, werden daher nur vom Lieferanten erteilt. Auch für die Einhaltung der Pflichten nach den gesetzlichen Regelungen gegenüber sowie den Abschluss von Verträgen mit und die Ergreifung von Maßnahmen im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern bleibt allein der Lieferant verantwortlich. Der Lieferant stellt sicher, dass er seinen Mitarbeitern mindestens einen etwaigen gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Mindestlohn bezahlt.
- Die Leistungen unterliegen der Abnahme durch uns.
- Sofern nicht anders vereinbart, räumt uns der Lieferant das nicht-ausschließliche, weltweite, unbefristete Recht ein, die Leistungen und Arbeitsergebnisse für die in diesen AEB vereinbarten sowie die im Einzelvertrag vereinbarten und/oder vorausgesetzten Zwecke (einschließlich Verkauf, Herstellung, Vertrieb, Werbung und Vermarktung) zu nutzen. Die vorstehende Nutzungsrechteeinräumung berechtigt uns, die Leistungen und Arbeitsergebnisse selbst oder durch Dritte auf sämtliche derzeit bekannte Arten zu nutzen und zu verwerten; insbesondere dürfen wir die Leistungen und Arbeitsergebnisse bearbeiten, verändern und umgestalten sowie im Original oder in bearbeiteter, veränderter oder umgestalteter Form, entgeltlich oder unentgeltlich, auf einem beliebigen Medium oder sonstiger technischer Einrichtung, in digitaler oder analoger Weise vervielfältigen, herstellen, verbreiten, veröffentlichen, öffentlich zugänglich machen oder sonst öffentlich wiedergeben oder diese Handlungen von Dritten vornehmen lassen. Wir sind zudem berechtigt, selbst oder durch Dritte etwaige Waren herzustellen oder herstellen zu lassen, welche die Leistungen und Arbeitsergebnisse abbilden, einbinden oder auf diesen beruhen. Die vorstehende Nutzungsrechteeinräumung umfasst ferner das Recht von uns, etwaige urheberrechtlich geschützte Leistungen und Arbeitsergebnisse künftig auf derzeit noch nicht bekannte Arten zu nutzen und zu verwerten. Wir sind berechtigt, die vorstehenden Rechte an verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG und Dienstleister unterzulizenzieren. Weitergehende oder abweichende Regelungen zu Nutzungsrechten können im Einzelvertrag vereinbart werden.
6. Besondere Regelungen für Waren
- Diese Ziffer 6 gilt nur für die Lieferung von Waren. Soweit der Lieferant im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren auch die Erstellung von Entwürfen, Designs, Logos, Konzepten, Materialien und/oder sonstigen Leistungen und Arbeitsergebnissen schuldet, die auf den Waren abgebildet oder in diese eingebunden werden, oder auf denen die Waren beruhen, so gelten für diese Leistungen und Arbeitsergebnisse auch die Regelungen in Ziffer 5 (insbesondere die Rechteeinräumung in Ziffer 5f)).
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren DDP (Incoterms 2020) Lieferort einschließlich Verpackung. Sofern Lieferung EXW (Incoterms 2020) im Einzelvertrag vereinbart ist, hat der Lieferant zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, wenn und soweit von uns nicht eine bestimmte Versandart vorgeschrieben ist; in diesem Fall gelten die Ziffern 6e), 7c) (ii) und 8a) (ii) mit der Maßgabe, dass der Versandort als der vereinbarte Lieferort gilt. Mehrkosten für eine zur Einhaltung des Liefertermins notwendige Eilbeförderung trägt der Lieferant.
- Zeitgleich mit der Verladung bei Lieferung DDP (Incoterms 2020) Lieferort bzw. der Bereitstellung zur Abholung bei Lieferung EXW (Incoterms 2020) des Lieferanten hat uns der Lieferant für jede Bestellung (oder, wenn diese in mehreren Teillieferungen abgerufen wird, für jeden Abruf) eine Versandanzeige (Lieferavis) per E-Mail (an den von uns in der Bestellung als Adressat genannten Sachbearbeiter) zu übersenden, in der u.a. Bestellnummer, Abrufnummer, tatsächlich gelieferte Menge und Zeitpunkt der Lieferung genannt werden.
- Der Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der neben den für die Versandanzeige (Lieferavis) in Ziffer 6c) definierten Angaben auch das Mindesthaltbarkeitsdatum oder dessen Restlaufzeit im Lieferzeitpunkt enthält. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten.
- Sofern nicht anders vereinbart, geht das Eigentum an der Ware mit Lieferung der Ware an den vereinbarten Lieferort auf uns über. Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen.
- Nehmen wir im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt. Alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt, sind ausgeschlossen.
7. Leistungstermine, Fixtermine
- Die vereinbarten Leistungs-/Liefertermine und Leistungs-/Lieferfristen (zusammen "Leistungstermine") sind verbindlich.
- Leistungstermine, die ausdrücklich als Fixtermine vereinbart werden, und Leistungstermine für Vertragsleistungen, die in der Durchführung termingebundener Veranstaltungen oder (Social Media-) Events bestehen oder hierfür erbracht oder genutzt werden, sind vom Lieferanten unbedingt einzuhalten ("Fixtermine").
- Für die Rechtzeitigkeit der Vertragsleistungen kommt es (i) bei Leistungen auf deren Abnahme am Leistungsort und (ii) bei Waren auf deren Lieferung an den Lieferort an.
- Verzögerungen sind uns unverzüglich in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) unter Angabe der Gründe und voraussichtlichen Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Die Leistungstermine und unsere Ansprüche wegen der Verzögerung bleiben davon unberührt.
- Bei Überschreiten eines Fixtermins sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Netto-Bestellwerts unter dem Einzelvertrag zu verlangen, es sei denn, der Lieferant hat die Überschreitung des Fixtermins nicht zu vertreten.
Bei Überschreiten eines Fixtermins sind wir zudem berechtigt, (i) die verzögerte Vertragsleistung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von einem Dritten vornehmen zu lassen, es sei denn, der Lieferant hat die Überschreitung des Fixtermins nicht zu vertreten, sowie (ii) vom jeweiligen Einzelvertrag durch Erklärung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) zurückzutreten.
Weitergehende Rechte und Ansprüche von uns einschließlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen weitergehenden Schadensersatz anzurechnen. Unterbleibt bei der Abnahme der Leistung bzw. der Lieferung der Ware der Vorbehalt der Vertragsstrafe, kann die Vertragsstrafe gleichwohl bis zur Schlussrechnung geltend gemacht werden.
- Besteht eine Vertragsleistung in der Durchführung einer termingebundenen Veranstaltung oder eines termingebundenen (Social Media-) Events oder wird sie hierfür erbracht oder genutzt, und wird die Durchführung dieser Veranstaltung bzw. dieses (Social Media-) Events durch höhere Gewalt verhindert, können wir nach unserer Wahl vom Einzelvertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder den Leistungstermin verschieben, ohne dass der Lieferant in diesen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche hat.
8. Gefahrübergang, Verpackungsmaterial und Abfälle
- Die Gefahr geht (i) bei Leistungen mit deren Abnahme am Leistungsort und (ii) bei Waren mit deren Lieferung an den Lieferort auf uns über.
- Mitgebrachtes Verpackungsmaterial und Abfälle sowie Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen sind vom Lieferanten unentgeltlich zurückzunehmen.
9. Preise und Zahlungen
- Der in dem Einzelvertrag vereinbarte Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist der Preis ein Festpreis. Er schließt alle Vertragsleistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) und Rechteeinräumungen ein.
- Rechnungen sind unter Einhaltung steuerrechtlicher Erfordernisse, insbesondere der Pflichtangaben des § 14 UStG, sowie unter Anführung der Bestellkennzeichen und der Bestell-Nummern (PO-Nummern) für unsere einzelnen Positionen zu übersenden und nur bei Vollständigkeit dieser Angaben zur Zahlung fällig. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von uns, insbesondere wegen Nichteinhaltung der Vorgaben des § 14 UStG, bleiben hiervon unberührt.
- Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, netto ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach (i) Erhalt der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung und (ii) Abnahme der Leistung bzw. vollständiger Lieferung der Waren gezahlt. Zahlungen gelten nicht als Anerkennung der Vertragsleistungen als vertragsgemäß und erfolgen unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
- Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn der Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht. Für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
- Fälligkeitszinsen schulden wir nicht; die gesetzliche Verzinsung bei Verzug nach Maßgabe von § 288 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Für den Eintritt des Verzugs durch uns gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei hiervon abweichend in jedem Fall eine Mahnung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) durch den Lieferanten erforderlich ist.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Vertragsleistungen gegen den Lieferanten zustehen.
- Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
10. Mängelhaftung
- Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Vertragsleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Vertragsleistung und der erneute Einbau, sofern die Vertragsleistung ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Erbringung einer mangelfreien Vertragsleistung (Ersatzleistung).
- Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Lieferanten unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.
- Wenn der Lieferant im Rahmen der Nacherfüllung ganz oder teilweise eine mangelfreie Vertragsleistung erbringt, beginnen die Fristen zur Verjährung der Mängelansprüche erneut zu laufen, wenn nicht die Ersatzleistung nach Umfang, Dauer und Kosten geringfügig erscheint oder wir nach dem Verhalten des Lieferanten davon ausgehen mussten, dass dieser sich nicht zu der Maßnahme verpflichtet sah, sondern nur aus Kulanz oder ähnlichen Gründen handelte. Dasselbe gilt im Falle einer Nachbesserung, sofern es sich um denselben Mangel oder die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt.
- Bei der Lieferung von Waren gelten zudem die folgenden Regelungen:
(i) Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
(ii) Für die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: In allen Fällen gilt unsere Rüge als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung bzw., für später entdeckte Mängel, ab Entdeckung beim Lieferanten eingeht.
(iii) Die Ansprüche aus Lieferantenregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB) gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Veräußerung an einen Verbraucher durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
11. Geheimhaltung
Die Parteien haben die Geschäftsbeziehung, Bestellungen, Einzelverträge und die damit verbundenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Waren einschließlich der Beistellungen vertraulich zu behandeln. Eine Offenlegung bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail).
12. Rücktrittsrecht
Stellt sich heraus, dass aufgrund der Vermögenslage des Lieferanten die Erfüllung seiner (bestehenden oder künftigen) Vertragspflichten gefährdet ist (insbesondere wenn (i) Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Lieferanten erfolgen oder (ii) Wechsel- oder Scheckproteste erhoben werden), sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Einzelvertrag zurückzutreten.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sprache
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
- Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und den AEB unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.
- Auftragsbestätigung, Versandanzeige (Lieferavis), Lieferschein, Rechnungen und andere vom Lieferanten beizubringende Dokumente sind in deutscher Sprache zu übersenden, sofern nicht anders vereinbart.
14. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AEB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: August 2024